Teilnehmerverträge in der AZAV

Da kennt die AZAV kein Pardon!

Gefühlt vergeht kein Audit, ohne Empfehlungen oder Ergänzungsnotwendigkeiten für die Teilnehmerverträge in Gutschein- oder Vergabemaßnahmen. 

Deshalb hier noch mal in aller Ausführlichkeit alles rund um das Thema Teilnehmerverträge und häufige Missverständnisse bei der AZAV.

4 Missverständnisse und 4 Fakten

Missverständnis 1: Teilnehmer*innen unterschreiben eine Eingliederungsvereinbarung beim Jobcenter. Ein zusätzlicher Vertrag ist nicht notwendig.

Falsch! Als AZAV-Träger MÜSSEN Sie mit jedem Teilnehmer / jeder Teilnehmerin einen Vertrag schließen - egal, wie kurz oder lang die Maßnahme ist, ob die Teilnehmer*innen zugewiesen wurden oder mit einem Gutschein bei Ihnen ankommen. Warum? Die Verpflichtung, einen Vertrag zu schließen, ist Teil der AZAV-Verordnung und deshalb zwingen umzusetzen. 

Missverständnis 2: Wir haben kein Geschäftsverhältnis mit den Teilnehmenden - wir brauchen entsprechend keinen Vertrag. 

FALSCH! Auch wenn Teilnehmer*innen nicht selbst bezahlen, braucht es einen Vertrag. Warum? Siehe oben!

Missverständnis 3: Wir haben unseren Vertrag durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen - der ist wasserfest. 

FALSCH! Ein Rechtsanwalt prüft die Rechtskonformität  - nicht die AZAV-Konformität. Der Vertrag ist im Zweifel rechtskonform und wird trotzdem durch die Zertifizierungsstelle nicht anerkannt.

Missverständnis 4: Unser Jobcenter hat uns mitgeteilt, dass wir keinen Vertrag den Teilnehmer*innen machen müssen. 

FALSCH! Im Zweifel hat das Jobcenter kein Interesse an einem Vertrag, die Bundesagentur für Arbeit als "Herrin" über das AZAV-Verfahren besteht auf Verträgen - unabhängig davon, welche Sondervereinbarungen Sie mit dem Jobcenter haben. 

Checkliste AZAV-Vertrag

Fazit:

Sie brauchen für jeden Fachbereich, für den Sie zugelassen sind, eine Vertragsvorlage und diese Vorlage MUSS bestimmte Dinge regeln.

Was das ist, habe ich Ihnen in einer Checkliste hinterlegt, die Sie sich hier kostenlos downloaden können.


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  • Haben Sie schon Bekanntschaft mit den AMDL-Prüfteams gemacht? Sie sind ganz zentrale Funktionen im AZAV-Universum. Die Prüfdienste Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) repräsentieren sachkundige Prüfer:innen, die im gesamten Bundesgebiet verteilt operieren. Ihre Mission? Die Qualitätssicherung der Maßnahmen unter dem Dach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV), welche von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden, akribisch zu überwachen. Als zertifizierter Träger könnten Sie diese Expert:innen schon in Aktion erlebt haben - oder Sie stehen noch auf ihrer Besuchsliste. Neugierig, was unter die Lupe genommen wird, welche häufigen Stolpersteine identifiziert werden und wie Sie sich für die anspruchsvolle Prüfung rüsten können? Es wartet eine Schatzkiste an Wissen in meinem spannenden Wiki darauf, von Ihnen entdeckt zu werden. 
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Teilnehmerverträge in der AZAV
MQ Gesellschaft für MehrQualität mbH, Ursula Wienken 31. Oktober 2022
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