Das mit der Arbeitsmarktrecherche in der AZAV
"Ja, aber ich habe doch die Kontakte in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt hinterlegt", sagt der neue Beratungskunde. Was brauche ich denn noch?
Immer wieder gibt es Verwirrungen und Missverständnisse rund um den Themenkomplex "Arbeitsmarktrecherche" in der AZAV.
Deshalb hier ein kurzer Abriss darüber, was Sie als Träger organisieren und dokumentieren müssen, um da auf der sicheren Seite zu sein.
Was sind die AZAV-Anforderungen zur Arbeitsmarktanalyse?
Im AZAV-System geht es in allen Maßnahmen und Projekten grundsätzlich darum, Menschen zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder einer Berufsausbildung zu verhelfen. Entsprechend wird von AZAV-Trägern erwartet, dass sie zum einen gute Kontakte in den für sie relevanten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben und zum anderen, dass sie aktuelle Entwicklungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt im Blick behalten.
Die Kontakte in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind schnell gelistet, die sogenannte "Arbeitsmarktanalyse" ist da schon ein wenig aufwändiger.
Was wird genau erwartet?
Das steht (wie immer in der AZAV) an sehr vielen unterschiedlichen Stellen.
Wir arbeiten uns einmal durch die betreffenden Paragraphen:
§ 2, Absatz 2 Trägerzulassung - hier geht es um die "Fähigkeit des Trägers, die Eingliederung der Teilnehmenden zu unterstützen". Das soll der Träger folgende "Angaben und Nachweise" vorhalten:
Darstellung der Methoden, mit denen der Träger arbeitsmarktrelevante Methoden berücksichtigt.
§3 Absatz 1 Maßnahmenzulassung - hier geht es darum, dass bei Maßnahmen dann eine "erfolgreiche Teilnahme" zu erwarten ist, wenn die Maßnahme
aktuelle Entwicklungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes berücksichtigt.
In den Empfehlungen des Anerkennungsbeirates (genauso verpflichtend wie die Verordnung selbst) werden diese Punkte dann konkretisiert. Dort findet sich im Kapitel 2 unter Punkt 5 folgender Hinweis zur Zulassung von Trägern:
Bei der Konzeption und der Durchführung der Maßnahmen müssen "arbeitsmarktliche Entwicklungen" berücksichtigt werden.
Und dazu soll
eine aktuelle und systematische Analyse des kundenrelevanten Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarktes stattfinden. Die Ergebnisse der Analyse sollen in die Maßnahmekonzeption und Maßnahmedurchführung einbezogen werden.
Für die Maßnahmenzulassung (beschrieben in §3 der AZAV) gilt, dass
für jede Maßnahme geprüft werden muss, ob die Maßnahme "zweckmäßig" ist "hinsichtlich der Lage und Entwicklung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes.
Dazu braucht es
Informationsquellen (und Kontakte) zur Gewinnung von Kenntnissen über die Ausbildungs- und Arbeitsmarktentwicklungen, insbesondere in den Regionen, in denen die Maßnahmen angeboten werden
genutzt werden.
Ausreichend verwirrt?
Dann klären wir das Ganze doch mal auf ...
- Sie brauchen Methoden, um Entwicklungen auf dem für Ihre Teilnehmer*innen oder Kunden relevanten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nachverfolgen zu können. Wozu? Sie sollen sicherstellen, dass die Berufe, für die Sie ausbilden tatsächlich zukunftsträchtig sind. Das Gleiche gilt für Ausbildungen oder Vermittlungen und Aktivierungstätigkeiten.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie diese Recherchen systematisch (bedeutet regelmäßig) durchführen und die Ergebnisse dokumentieren. Bei der Maßnahmenzulassung legen die Zertifizierungsstellen zunehmend Wert darauf, dass Sie Zahlen und Fakten liefern und nicht nicht nur inhaltsleere Beteuerungen.
Hinweis: Manche Zertifizierungsstellen legen Wert darauf, dass die Ergebnisse dieser Recherche nicht älter als zwei Jahre sind. Das hat damit zu tun, dass die Maßnahmen in der Regel alle drei Jahre neu zugelassen werden sollen und spätestens zur erneuten Zulassung klar sein muss, ob die Maßnahme noch "zweckmäßig" ist. - Sie müssen nachweisen (und dokumentiert haben), dass Sie die Ergebnisse der Analyse nutzen, um Maßnahmen zu konzipieren und durchzuführen.
So ist es dann doch nicht mehr ganz so kompliziert.
Wie können Sie sich als AZAV-Träger organisieren?
Das ist gar nicht sooo kompliziert!
- Sie beschreiben ein Verfahren, wie Sie Maßnahmen konzipieren und weiterentwickeln. Ein Schritt im Verfahren ist die Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeitsmarktanalyse.
- Sie erstellen eine Übersichtsliste, welche Quellen und welche Methoden Sie für Ihre Arbeitsmarktanalyse nutzen. Mögliche Methoden sind Recherchen in Jobbörsen, in Statistiken, Gespräche mit Kooperationspartnern und Arbeitgeber- und Praktikumsbetrieben und so weiter. Wichtig! Dokumentieren Sie die Ergebnisse - egal ob handschriftlich oder digital. Denn ...
- Sie werten diese Ergebnisse regelmäßig aus - qualitativ und quantitativ. Denn Sie müssen spätestens bei der Neubeantragung Ihrer Maßnahmen aktuelle Zahlen, Daten und Fakten parat haben.
Welche Verfahren müssen für die AZAV beschrieben sein?
Dazu gibt es einen eigenen Blogbeitrag.
Was muss grundsätzlich in der AZAV beschrieben sein?
Dazu können Sie sich hier ein Beispiel für ein Inhaltsverzeichnis für Ihre Dokumentation anschauen.
Ein Praxisbeispiel mit AZAV-Arbeitshilfe
In der Praxis empfehle ich meinen Beratungskunden, eine Matrix zu erstellen. Die Matrix enthält
- die einschlägigen Quellen, die für die Analyse genutzt werden
- die Zuständigkeiten (also wer schaut sich das regelmäßig an)
- den Rhythmus für die Recherche (monatlich, jährlich ...)
- eine Spalte für das Datum des letzten Zugriffs
- die relevanten Ergebnisse
- und - finde ich auch wichtig, die Möglichkeit, einen akuten Handlungsbedarf zu hinterlegen. Kann ja sein, dass eine Information so relevant ist, dass man sofort Änderungen vornehmen muss.
In einem Verfahren, das zur Matrix gehört, beschreiben wir dann gemeinsam, wer die Ergebnisse der einzelnen Recherchen zu welchem Anlass und Zeitpunkt insgesamt auswertet. Bei kleineren Trägern kann man dazu gut die Managementbewertung nutzen.
Noch Fragen? Dann machen Sie doch gerne einen kostenlosen Beratungstermin zur AZAV mit mir aus.
Ursula Wienken, Ihre Qualitätsexpertin
Gibt es etwas, das wir zusammen tun können?
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!